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Anfechten einer Abiturnote RSS-Feed zu diesem Beitrag

Habe heute meine ABI-Ergebnisse bekommen, die auch soweit ganz gut sind. Bloß in Geschichte ärgere ich mich, da ich dafür am meisten gelernt hatte und meine LEhrerin meinte, ich sei super vorbereitet. Nun hat diese Lehrerin mir persönlich gesagt, dass die endgültige Note (8 Punkte) nicht dem entsprechen würden, was sie auf die Klausur gegeben hätte - sprich die Zweitkorrektur hat die Note ordentlich runtergedrückt und das bei jedem in meinem Jahrgang. Somit sind 8 Punkte, das beste Ergebnis.

Nun ist meine Frage, ob es möglich ist, eine Drittkorrektur durch einen Dritten zu verlangen?! Vielen Dank schonmal

20. Mai 2011, 00:10 Uhr

Bisherige Antworten (6)

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Hallo!

Soweit ich weiß kann man jede Note anfechten, sogar bis vor Gericht kann ziehen.

Am besten du sprichst mal mit den Lehrkräften.

Gruß ProjektAbi

20. Mai 2011, 14:09 Uhr

Nein eine Anfechtung ist nicht möglich. Theoretisch gesehen könnte man die Abiprüfungen nach Rechtsweg anfechten. Um dies zu vermeiden , ist es den Schülern auch erst nach 10 Jahren gestatten sich die Klausuren anzuschauen. Da nach 10 jahren der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Mit den 8 Punkten musst du dich wohl oder übel abfinden. Scheiß Regeln aber so sind sie halt -.-

20. Mai 2011, 20:24 Uhr
Avatar von fmBjoern

Hallo,

um welches Bundesland geht es denn? Die Gesetzgebung ist hier nicht unbedingt einheitlich!

Gruß, Björn

20. Mai 2011, 21:10 Uhr

dass es erst nach 10 Jahren gestattet ist, die Abiklausuren anzugucken stimmt doch gar nicht. wir dürfen unsere in einem Monat sehen! und ich habe dieses Jahr Abi gemacht! ...

Gast: Stella
23. Mai 2011, 21:33 Uhr

@123123:

Lol, als hier in Bayern darf man seine Abiturprüfungen am Tag der Abiturergebnisse einsehen.

24. Mai 2011, 10:28 Uhr

Eine Einsicht der Klausur und damit auch eine Anfechtung der Korrektur ist meist relativ bald nach Notenbekanntgabe möglich. Mitnehmen darf man sie aber erst nach 10 Jahren, da dann eben dieses Recht verfällt und auch durch Herumschustern zuhause nichts mehr an der Note gerüttelt werden kann. Reine Vorsichtsmaßnahme.

26. Mai 2011, 11:45 Uhr
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden, bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!
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