Abitur wegen einem Punkt nicht erhalten, Einspruch möglich? 
Meine Tochter hat in der Abiprüfung im Abiturbereich LK Deutsch 24 Punkte und im LK Englisch 23 Punkte erreicht, damit hat sie um ein Punkt das Abi nicht bestanden. Frage kann man dagegen Einspruch erheben.
Bisherige Antworten (1)
Zunächst mal: um welches Bundesland geht es? Ich nehme an, in den 24 bzw. 23 Punkten sind die Abweichungen/Nachprüfungen schon eingerechnet? Wurde im 3. Fach schon eine Nachprüfung angesetzt? Etwas mehr Details, gerne auch in Form eines AbiLinks, wären schon hilfreich.
Wenn alle Nachprüfungen gelaufen sind, und der Punkt nicht mehr geholt werden kann, kann man natürlich auch Einspruch erheben, allerdings nur konkret gegen eine bestimmte Bewertung, also bspw. die einer mündlichen Prüfung. Hier wird es extrem schwierig, Ansprüche durchzusetzen - immerhin werden die Prüfungen von zwei Lehrkräften bewertet und protokolliert.
Auf Mitleid im Sinne von es fehlt ja nur ein Punkt kann man bei einer offiziellen Beschwerde nicht bauen. Es kann aber helfen, mit den an den Prüfungen beteiligten Lehrern zu sprechen. Wenn dort Bereitschaft bestünde, die Note ein wenig anzuheben, muss nur noch formal bei der Schule Einspruch gegen die Note eingelegt werden und das ganze wäre erledigt.
Zuerst sollte aber sichergestellt werden, dass der Punkt wirklich nicht mehr geholt werden kann (Nachprüfung im 3. Fach?)
Gruß, Björn
Ich weise darauf hin, dass ich keinen juristischen Rat geben kann!