leider wird diese Option zur Zeit noch nicht unterstützt, da ich im Moment dank Uni chronisch unter Zeitmangel leide. Das Feature steht aber auf meiner Liste und kommt in einer der nächsten Versionen, sobald ich wieder etwas mehr Zeit habe.
Da bin ich dann mal gespannt ! So ganz kann die nämlich keiner erklären :)
Gast: Lars
29. Juli 2011, 18:49 Uhr
Ich glaube man kann 2 Halbjahre in 2 Fächern (aber jeweils nur max. 1) durch Einbringungen ersetzen, die man nicht "braucht", also ohne Jokerregelung nicht einbringt, ersetzen. Das Fach, in dem ein Halbjahr durch diese Regelung gestrichen wird, muss alle 4 Halbjahre belegt worden sein und darf kein Abiturfach sein (egal ob mündlich oder schriftlich).
Gast: Simon
6. März, 15:21 Uhr
Simon hat Recht, allerdings muss man noch hinzufügen, dass man, wenn man nur eine Naturwissenschaft belegt, in diesem Fach alle Halbjahresleistungen einbringen muss und deshalb dort auch kein Semester ersetzen darf.
ich hätte bezüglich dem thema noch ne frage:
ich mach in englisch und spanisch kolloquium (also 2 fremdsprachen) - anschließend steht dann da dass ich alle 4 halbjahre in der naturwisseschaft (physik) einbringen muss-.-
kann ich da ein HJ irgendwie ersetzten zb. durch n sport- oder kunstHJ??
danke!
Gast: gerrit
6. März, 21:24 Uhr
Wenn Physik deine einzige Naturwissenschaft (neben Mathe) ist, dann musst du glaube ich alle HJ (4) einbringen.
Gast: Simon
10. März, 17:24 Uhr
ist das immer noch aktuell, dass die optionsregel nicht berücksichtigt wird?? lg
Gast: Meli
3. April, 12:38 Uhr
Könntest du mal bitte einen neuen Staus schreiben?
Wird die Optionsregel inzwischen schon berücksichtigt?
Viele Grüße!
Gast: Manu
vor 2 Wochen
Hallo,
die Optionsregel wird nicht unterstützt. Ich bin im Moment in der Uni zu sehr eingespannt, um noch viel am Kern von abicalc machen zu können. Das Problem ist: wenn ich da jetzt mal schnell was ändere, wird das vermutlich an anderen Stellen zu Fehlern führen - daher möchte ich das lieber vorher gut testen.
Die Funktion kommt sicher noch, aber ein Datum kann ich leider nicht versprechen.
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren
und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden,
bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!