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Muss die Abitur-Vornote bei weniger als 5 Punkten ausgeglichen werden? RSS-Feed zu diesem Beitrag NRW

Hallo :)

Ich habe da ein kleines Problem und meine Lehrer an der Schule können mir auch keine wirklich eindeutige Aussage geben..

Mich beschäftigt zur Zeit die Frage, ob ich die Abiturvornote wenn Sie eine 4- ist ausgleichen muss? Meine Abiturfächer sind: Deutsch 1.LK, Erziehungswissenschaften 2.LK, Englisch 3.Abiturfach und Biologie 4.Abiturfach. Meine berechneten Vornoten sind in: Deutsch 5 Punkte, in EW 5 Punkte, in Bio 5,25 Punkte und in Englisch nur 4 Punkte also eine 4- :/

Meine 2.Frage wäre, wenn ich diese Note ausgleichen muss, wie ich sie ausgleichen kann?

Bräuchte schnellstmöglich eine eindeutige Antwort, damit ich falls ich diese Note ausgleichen muss noch meine Lehrer bequatschen kann...

Danke schon einmal im Voraus

5. April 2011, 15:39 Uhr

Bisherige Antworten (6)

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Avatar von fmBjoern

Hallo,

wenn Du mit Vornote den Durchschnitt von 12.1 bis 13.1 meinst, dann ist die Vornote nur wichtig, um zu ermitteln, ob Du in einem Abifach noch in die mündliche Abweichungsprüfung musst. Sonst hat sie keine Bedeutung.

Meinst Du aber mit Vornote die Note in der 13.2, dann gelten hier die Regeln des Abi-Bereiches: also mindestens einen Punkt im 13.2er-Kurs, insgesamt im Abi-Bereich mindestens 100 Punkte und Einhalten der 25-Punkte-Regel. Die Note der 13.2 eines Abifaches zählt nicht mehr zu den Defiziten, und muss auch nicht ausgeglichen werden.

Hast du aufgrund deiner vier Punkte jetzt im Abibereich insgesamt zu wenig Punkte oder kannst die 25-Punkte-Regel nicht mehr erfüllen, dann kannst (bzw. musst) Du das noch über mündliche Nachprüfungen im 1. bis 3. Abifach ausgleichen.

Gruß, Björn

5. April 2011, 17:36 Uhr

Das sind meine derzeitigen Noten, die Noten der 13.2 wurden mir bisher so mitgeteilt und die Prüfungsnoten sind geschätzt... AbiLink

5. April 2011, 17:59 Uhr

Sry, habe jetzt erst deine Antwort gelesen welche mir definitiv ein Stück weiter geholfen hat :)

Mit der Vornote meinte ich den Durchschnitt von 12.1 bis 13.1. Die Prüfungsnote darf ja davon nur eine Abweichung von 3,75 Punkten haben, sonst müsste man in eine mündliche Nachprüfung. Soweit konnten meine Lehrer mir das auch sagen :D

Nur ich bin total verunsichert, weil die einen Lehrer sagen ich müsste diese "Vornote" ausgleichen, andere widerrum sagen dass ich so durchkomme. Auf 100 Punkte in den 4 Abifächern komme ich. Nur von der 25-Punkte-Regel habe ich bisher noch nie etwas gehört..

Und wenn ich meine Lehrer jetzt drauf ansprechen will, was kann ich Ihnen sagen bzw womit kann ich meine Aussage belegen das ich diese Note nicht ausgleichen muss?

Danke nochmal, auch wenn ich mich evtl etwas dumm anstelle will nur auf Nummer Sicher gehen ;)

5. April 2011, 18:07 Uhr
Avatar von fmBjoern

Naja, mach es doch anders, lass Dir von denen zeigen, woraus in der Apogost hervorgehen sollte, dass Du da irgendwas ausgleichen musst - ich glaube kaum, dass sie eine entsprechende Passage finden werden.

5. April 2011, 18:34 Uhr

Ja ist auch eine Möglichkeit :D

Ansonsten muss mir halt Arnsberg helfen... Aber eig will ich es nicht soweit kommen lassen! :/

Ich geb dann morgen nochmal Bescheid was meine Lehrer gesagt haben. Falls Sie immer noch etwas anderes behaupten, könntest du mir dann die erforderlichen Passagen nennen? :)

5. April 2011, 20:19 Uhr
Avatar von fmBjoern

Ich helf Dir gerne, die Behauptung Deiner Lehrer zu widerlegen. Das ist nur halt deutlich einfacher, sobald sie Dir da etwas konkreter eine Stelle nennen, auf die sie sich beziehen. Melde Dich einfach morgen nochmal, dann kriegen wir das schon geregelt.

5. April 2011, 23:50 Uhr
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden, bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!
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