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Abweichungsprüfung NRW RSS-Feed zu diesem Beitrag NRW

Hallo zusammen.

Erstenmal ein großes Lob an Euch, dass ihr diese Seite aufgebaut habt. Sie scheint wirklich sehr nützlich und hilfreich.

Nun zu meiner Frage. Diese richtet sich an die Bestimmungen zur Abweichsprüfungen im 1-3 Fach. Ich bin mir nun nicht sicher, da im Internet viele verschiedene Informationen stehen und unser Oberstufenkoordinator etwas anderes sagt als unsere Lehrer. So heißt es zum Teil, dass man in eine Abweichungsprüfung muss, wenn man mehr als 3,75 punkte abweicht, teilweise aber auch, dass man erst teilnehmen muss, wenn man mehr als 4 Punkte abweicht.

Mit diesen 3,75 Punkten kann ich allerdings herzlich wenig anfangen, denn wenn man dies von der Abivornote subtrahiert bekommt man wiederum meist eine Kommazahl. Wird diese dann gerundet? Entschuldigt, vielleicht ist die Antwort auch einfach zu offensichtlich für mich.

Also ich bin in Deutsch mit 13,75 Punkten, in Erdkunde mit 12,5 Punkten und in Biologie mit 11,75 Punkten vorbenotet. Wie darf ich dann die Prüfungen schreiben, OHNE in eine Abweichungsprüfung zu kommen? Denn der Rechner zeigt mir an, dass ich bei einer 3 (Also 8 Punkten) in Erdkunde noch nicht in eine Abweichungsprüfung muss. Das verwirrt mich ein wenig. Und für mich ist das nicht ganz unerheblich, da ich zum Zeitpunkt der Nachprüfungen nicht mehr da sein werde, da ich ein Jahr ins Ausland gehe, heißt also die Prüfung wird automatisch mit 0 Punkten bewertet. Und sehe ich das richtig, dass die Vornote 2 fach und die mündliche Ausgleichsprüfung einfach zählt und ich dann mindestens 15 Punkte erreichen muss, um durchschnittlich 5 Punkte erreicht zu haben? Vielen Dank schon mal.

Mit freundlichen Grüßen, Andy

17. April 2011, 13:03 Uhr

Bisherige Antworten (5)

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Avatar von fmBjoern

Hallo,

könntest Du noch schnell Deinen AbiLink posten? Falls es sich um einen Fehler im Rechner handelt, kann ich das so schneller nachprüfen. Wenn Du in Erdkunde mit 12,5 Punkten vorbenotet bist, müsstest Du bei 8 Punkten in der Abiprüfung schon in eine Nachprüfung (mehr als 3,75 Punkte Abweichung!).

Gruß, Björn

17. April 2011, 13:50 Uhr

die abweichung wird im vgl zwischen schriftlicher abiprüfung und vornote gemessen...und diese vornote ist das arithmetische mittel von den vier halbjahresnoten (diese "vornote" ist nur für die abweichung da, rechnerisch hat sie sonst keine bedeutung)...durch diese durschschnittssbildung kann es zu ,25 ; ,5 oder ,75 kommen

einfaches BSP: Fach 12.1: 12 punkte 12.2: 13 Punkte 13.1: 15 Punkte 13.2: 15 Punkte ar. Mittel: 13,75 Punkte.... bei diesem Verlauf in der Qualiphase darfst du im schlechtesten Fall 13,75-3,75=10 Punkte in deiner abiklausur schreiben...andernfalls MUSST du in die nachprüfung...man kann sich natürlich auch freiwillig dafür melden

der rechner zeigt für nrw gar keine pflichten für diese nachprüfungen an...

18. April 2011, 17:54 Uhr
Avatar von fmBjoern

Hallo,

der Rechner meldet Pflicht-Abweichungen. Es war allerdings noch ein Bug drin, dass bei genau vier Punkten Abweichung nichts angezeigt wurde. Sollte es bei euch immer noch nicht funktionieren, postet bitte eure AbiLinks!

Gruß, Björn

18. April 2011, 19:38 Uhr

ich habe in meiner vornote 9 punkte--wenn ich dann die 3,75 abziehe hätte ich ja 5.25 . heißt das dann für mich, dass ich im abi mind. 6 punkte erreichen muss um nicht in die nachprüfung zu müssen?-

Gast: Lars
27. April 2011, 17:52 Uhr

Man kann ja immer nur "glatte" Punktzahlen schreiben.

Bei einer Vornote von 9 Punkten wie bei Lars wäre das Intervall ja theoretisch von 9-3,75=5,25 Punkten bis 9+3,75=12,75 Punkten.

Wenn man außerhalb dieser Noten liegt, muss man in die Nachprüfung. 5,25 kann man nicht schreiben, bei 6 Punkten hat man also noch einmal Glück gehabt, bei weniger als 5 Punkten muss man in die Nachprüfung. Das gleiche Spiel auch bei der oberen Punktzahl: wenn man 12,75 Punkte hat oder besser ist, muss man in die Nachprüfung. Also hat man bei 12 Punkten noch Glück, ab 13 Punkten wird man in die Nachprüfung gezwungen.

@ Andy Bei der unteren Grenze rundest du auf, bei der oberen Grenze rundest du ab. Dann hast du die Punktzahlen, die du noch schreiben darfst, ohne in eine Nachprüfung zu kommen.

Und die Vornote ist nur dafür da, um zu berechnen, ob man in die Nachprüfung muss. Sonst wird sie nicht mehr berechnet, die Punktzahlen werden einzeln hineinberechnet. Die 12 zählt ja in den LKs doppelt, die 13.1 aber dreifach!

Verrechnet wird die Note der Nachprüfung mit der Note der Abiprüfung im Verhältnis 1:2. Solltest du also z.B. 15 geschrieben haben und kommst nicht zur Nachprüfung, bekommst du [15*2 + 0]:3 = 10 Punkte.

So ist das jedenfalls mir erklärt worden, korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre =)

5. Mai 2011, 13:21 Uhr
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden, bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!
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