50 Punkte im LK-Bereich erforderlich? 100 Punkte Regel? ✔NRW
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der erforderlichen Punkte. Ich besuche ein Gymnasium in NRW.
Uns wurde mitgeteilt, dass wir folgende Anforderungen erfüllen müssen, um das Abitur zu bestehen:
In den LKs im Schnitt 25 Punkte, d.h. das man 50 Punkte im LK-Bereich schaffen muss. Sonst sei man raus.
100 Punkte müssen erreicht werden.
Eine 6 (0 Punkte) in der Abiklausur bedeutet, dass man keinen Anspruch auf eine Nachprüfung hat und das Abitur nicht bestanden hat.
Diese Aussagen decken sich nicht mit dem, dass ich hier gelesen habe:
Ich habe gelesen, dass man in einem LK und in einem GK 50 Punkte erreichen müsse. Ansonsten sei das egal, sofern man die 100 Punkte schaffe (Also z.B. 1. LK = 45 Punkte, 2. LK = 5 Punkte, 1. GK = 10 Punkte, 2 GK = 40 Punkte). Klar, das wäre traurig, aber es müsste gehen (sind nicht meine Ergebnisse, ich kriege meine noch), oder?
Die Aussage bezüglich der 100 Punkte deckt sich mit dem, dass ich hier gelesen habe.
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Auch mit dem Auszug des Gesetzbuches und dem Abirechner stimmt es nicht überein. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss man mindestens einen Punkt in der Nachprüfung erreichen, damit man 1 Punkt insgesamt bekommt (weil der Kurs mit 0 Punkten nicht bestanden wäre ; Kurs und Prüfung sind allerdings zwei Paar Schuhe).
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten. Wirklich präzise Angaben findet man kaum im Internet, diese Seite ist wirklich eine große Hilfe.
Auch wenn diese Information hier im Forum schon zigmal aufgetaucht ist, hier nochmal der Überblick - es gelten genau diese Regeln:
Im Abibereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
In zwei Abifächern, darunter mindestens ein LK, müssen je 25 Punkte erreicht werden (13.2 einfach + Prüfung vierfach)
Null Punkte in der 13.2 bedeuten: Kurs nicht belegt -> keine Zulassung. Null Punkte in der Abiprüfung (auch nach der Nachprüfung) bedeuten: nicht genug gelernt, aber keine Konsequenzen, solange 1. und 2. noch erfüllt werden.
vielen Dank, das war das, was ich hier auch gelesen hatte.
Da Google wenig ergiebig ist habe ich noch eine Frage:
Wo genau befindet sich der Gesetzestext, der dies belegt? Nur damit man ggf. eine Argumentationsgrundlage hat.
Vielen Dank
xaxo
Gast: xaxo
17. Juni 2011, 05:39 Uhr
Das findest du alles in der APOGOSt, hier ist für dich §29 besonders relevant.
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren
und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden,
bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!