NRW Wertungsproblem 
Hallo allerseits,
entschuldigt bitte, falls mein Anliegen hier nicht optimal platziert ist, aber bevor ich wieder zig Mails zum Bildungsministerium schicke und ohne Antwort verbleibe, versuch ich es einfach.
Ich habe schon in diversen Posts von den Sorgen einiger Schüler gelesen, durch eine mit 0 Punkten bewertete Prüfung das Abitur nicht zu bestehen. Geantwortet wurde stets, dass man den Abschluss in diesem Fall, sofern man den Punktausgleich mit guten Leistungen in den anderen Fächern noch erzeugen kann, doch noch erreicht.
Jetzt frage ich mich, natürlich ohne irgendwem hier Misstrauen entgegen zu bringen, woher diese Informationen stammen. Gibt es irgendwo einen handfesten Text, eine Verordnung oder eine rechtliche Formulierung, die den Wortlaut, 0 Punkte seien nicht fatal für's Abi, enthalten?
Kurz gesagt: Ich möchte mich selbst hundertprozentig absichern und meiner mich durch ihre Sorgen in den Wahnsinn treibende Familie den Ausdruck unter die Nase halten können.
(Übrigens sieht meine Situation folgendermaßen aus: Englisch und Deutsch sind meine LKs, da stehe ich im Moment 1+ und 2-. Geschichte ist mein mündliches Prüfungsfach, da stehe ich 2. Mathe wird das Dritte, da stehe ich zwar im Moment 4, aber das nur, weil mein Lehrer meine kläglichen Ansätze einer mündlichen Beteiligung mit viel Mitleid entgegen nimmt und sich den Schnitt seines Kurses nicht versauen will. Schriftlich erarbeite ich im überraschend beständigen Rhythmus stets abwechselnd eine 6 und eine 4+. Daher rührt auch meine Angst, in der Abi-Klausur 0 Punkte zu bekommen.)
Bitte entschuldigt den langen Text, ich bekomme es zeitweilen einfach nicht auf die Reihe, mich kurz zu fassen.
Vielen Dank im Voraus für jede eventuelle Antwort, liebe Grüße!
Bisherige Antworten (1)
Hallöchen erstmal :)
Du scheinst, bis auf Mathe, gut in der Schule zu sein :P
Da Mathe aber dein drittes Fach ist, hast du im Fall der Fälle die Möglichkeit einer (freiwilligen) mündlichen Nachprüfung (bei 4 Notenpunkten Abweichung wird diese verpflichtend). In besagter Nachprüfung kannst du dich verbessern und verschlechtern, aber mündlich scheinst du es ja zu bringen, einigermaßen... :D
Wegen des Problems solltest du dringend den dafür zuständigen Lehrer fragen, wie es denn jetzt wirklich aussieht... Dieser Lehrer wird sich dann auf die APO-GOSt berufen, die Verordnung mit den Regeln für's Abi. Du könntest dich zudem schonmal selbst unter apogost.de informieren.
LG Leni5892