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NRW 4-Jahres-Regelung 
Noch eine Frage: Ich hörte von einer 4-Jahre-Regelung, die besagt, dass man in der gymnasialen Oberstufe maximal 4 Jahre verbringen darf. Meine jetzige Situation: Habe auf einem normalen Gymnasium 2 mal die 11 gemacht, bin dann runter auf ein berufliches wirtschaftsgymnasium. Habe dort die 11 (endlich) gepackt. Bin nur in der zwölf und habe Probleme mit ein paar Defiziten... Nunja... Sollte ich diese Defizite nicht beseitigen können und es zum Worst-Case-Szenario kommen sollte, fällt die Möglichkeit dann weg, die 12 zu wiederholen? Bitte um schnelle Antwort!
Bisherige Antworten (1)
Ich habe es jetzt nicht im Gesetz rausgesucht, aber ich gehe davon aus, dass die Verweildauer in der Oberstufe nicht zurückgesetzt wird, wenn du die Schule wechselst... Du solltest es also unbedingt mal mit deinem Oberstufenkoordinator besprechen, aber ich denke nicht, dass du dir noch ein Jahr erlauben kannst.
Viele Grüße, Björn