ich habe eine Frage zur Schriftlichkeit in meinem einzigen gesellschaftlichen Fach.
Ich werde Religion als Abiturfach wählen, was ja als Ersatzfach für ein gesellchaftliches Fach gilt.
Nun muss ich ja trotzdem ein gesellchaftliches Fach bis zum Abitur durchnehmen, ich habe Erdkunde. Aber ich frage mich nun, ob ich Erdkunde schriftlich nehmen muss ?!?!
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!
lg
Religionslehre kann als Fach der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld im Sinne von Absatz 1 vertreten. Die Pflichtbedingungen im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (§ 11 Abs. 3) bleiben hiervon unberührt.
Absatz 1 sagt:
Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen.
Daraus würde ich jetzt ableiten, dass §14 für die Klausuren unberührt bleibt:
In den Jahrgangsstufen 12/I, 12/II und 13/I sind in den zwei Leistungskursfächern und in mindestens zwei von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Grundkursfächern je zwei Klausuren zu schreiben. Unter den Fächern mit Klausuren müssen die Abiturfächer, Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, in jedem Fall die in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzenden Fremdsprachen, und das gemäß § 11 Abs. 5 gewählte Pflichtfach sein.
Demzufolge müsstest du Erdkunde in der 12 und 13 nicht schriftlich nehmen - in der 11 sieht das anders aus:
In der Jahrgangsstufe 11 sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu schreiben.
Hier würde ich davon ausgehen, dass Religion in diesem Kontext nicht als gesellschaftswissenschaftliches Fach zählt, da gilt:
Religionslehre und Sport sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
Zusammenfassend: in der 11 müsstest du Erdkunde schriftlich wählen, in der 12 und 13 nicht mehr. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag aber bitte auch nochmal in der Schule nach.
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren
und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden,
bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!