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0 Punkte - durchgefallen?! Antwort vom Schulministerium RSS-Feed zu diesem Beitrag NRW

Hallo zusammen!

Zwar wurde es jetzt schon mehrfach erklärt, aber da sich offenbar viele, wie ich damals auch, immer noch einen Kopf machen, weil sie denken, wegen 0 Punkten in einer Abiklausur durchgefallen zu sein, hatte ich vor einigen Tagen das Schulministerium NRW per e-Mail angeschrieben und nachgefragt. Die Antwort war:

"[...] sollten Sie in einer Abiturklausur 0 Punkte erreichen, müssen Sie ggf. in eine mündliche Abweichungsprüfung, wenn die Note mehr als 3,75 Punkte von Ihrer Vornote abweicht. Wenn keine Abweichungsprüfung erfolgen muss, können Sie sich auch freiwillig zu einer mündlichen Prüfung im 1. – 3. Abiturfach melden. Mit 0 Punkten in einer Abiturklausur sind Sie also bei ansonsten hinreichender Punktzahl nicht durch die Abiturprüfung gefallen."

FAZIT: Keine Sorge, niemand fällt nur allein deswegen durch. Auch wenn viele Lehrer das offenbar gerne behaupten!

Kategorie: Feedback
11. Mai 2011, 23:11 Uhr

Bisherige Antworten (1)

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Vielen Dank für deine Nachforschungen. Hab mich das schon lange gefragt.

Gast: Danke
12. Mai 2011, 14:32 Uhr
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden, bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!
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