Danke, 5 Millionen mal ♥
planen, fiebern, teilen, diskutieren, helfen, vertrauen
Abicalc.net in Zukunft?
Ich brauche Deine Hilfe – erfahre mehr.
Startseite > Forum > Fehlermeldungen > Prüfungspflicht in allen drei Aufgabenbereichen

Prüfungspflicht in allen drei Aufgabenbereichen RSS-Feed zu diesem Beitrag Hessen

Hallo,

erst kürzlich habe ich rein zufällig mitbekommen, dass mit meinen fünf Abiturprüfungen alle drei Fachbereiche abdecken muss. Meine erste Reaktion auf diesen Vorwurf war selbstverständlich das Abstreiten dieser Tatsache. "Ich habe es ja schließlich nirgends finden können und der Abicalc meckert auch nicht rum, wenn ich mich nur in zwei Aufgabenbereichen prüfen lasse, also kann diese Aussage nicht stimmen", dachte ich mir.

Nun musste ich mit großer Enttäuschung und noch größerer Panik feststellen, dass das Besagte tatsächlich stimmt. Dabei habe ich bereits die Q1 und Q2 hinter mir, ohne eine Ahnung davon gehabt zu haben, dass ich mich in einem Fach prüfen lassen muss, in dem ich mich ein Jahr lang eher ausgeruht habe, da ich nicht vorhatte es einzubringen. Selbstverständlich bin ich einwenig darüber verärgert, da es ganz sicherlich mein Abirur um einige Punkte herunterziehen wird. An dieser Stelle möchte ich die Programmierer bitten, diesen Umstand zu beheben, um weitere Schüler nicht unnötig in die Irre zu führen - Alle drei Aufgabenbereiche müssen in den fünf Prüfungen der Q4 Abgedeckt werden, dies ist jedoch nicht bei der Berechnung der Abiturnote berücksichtigt!

Hier mein abi-link: AbiLink

Kategorie: Fehlermeldungen
11. August 2011, 14:43 Uhr

Bisherige Antworten (1)

Jetzt eine Antwort schreiben, dafür benötigst Du keinen Account.
Avatar von fmBjoern

Hi, vielen Dank für das Vertrauen in abicalc.net und Deine Nachricht, ich habe den Fehler jetzt behoben.

Ich möchte aber auch nochmal dringend drauf hinweisen, dass der Abirechner eine Beratung beim Oberstufenkoordinator nicht ersetzt. Gerade wenn es um Laufbahnüberlegungen geht, sollte so etwas immer auch nochmal mit dem zuständigen Lehrer abgesprochen werden.

Viele Grüße, Björn

11. August 2011, 15:25 Uhr
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden, bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!
Jetzt eine Antwort schreiben, dafür benötigst Du keinen Account.