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Religion muss nicht in die Gesamtquli eingebracht werden RSS-Feed zu diesem Beitrag NRW

Der rechner sagt, dass beide Religionskurse in die Quali eingehen bei meiner Laufbanbescheinigung sind sie aber herausgefallen, da ich sowi und geschichte als zusatzkurs habe. die APO-GOST sagt dazu "Wer in der von ihm gewählten Schullaufbahn (nicht "stromlinienförmig": viele Abiturfächer, die nur in geringem Maße die Pflichtbelegungen abdecken, so z.B. Kunst, Musik oder Religion oder Belegung der Gesellschaftswissenschaften so, dass viele Pflichtzusatzkurse in der 13 belegt werden müssen) wegen der Pflichtbelegungen mehr als 24 = 22+2 Grundkurse einbringen müsste, braucht aus der Gruppe "Pflichtzusatzkurse in Sowi und Geschichte (oder den entsprechenden Ersatzfächern) und Kurse in Religion (oder dem entsprechenden Ersatzfach)" nur 4 Kurse in die Gesamtqualifikation einzubringen."

kai
Kategorie: Fehlermeldungen
20. Mai 2010, 19:59 Uhr

Bisherige Antworten (6)

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Avatar von fmBjoern

Hallo Kai,

die Regelung ist an sich in den Abirechner implementiert... könntest du mir deinen AbiLink mal posten, dann schau ich mal, wieso sie bei deinem Abitur nicht automatisch angewendet wird.

Vielen Dank schonmal!

Gruß, Björn

20. Mai 2010, 22:03 Uhr

danke björn für deine antwort, hier mein abilink: AbiLinkEinen Moment bitte, der AbiLink wird geladen...
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kai
21. Mai 2010, 09:56 Uhr
Avatar von fmBjoern

Hallo Kai,

also bei dem AbiLink glaube ich nicht, dass man die Regelung überhaupt anwenden darf... ich komme nur auf 20 Pflichtkurse, und selbst wenn Englisch durchgehend eingehen müsste, weil Spanisch neu einsetzt, wärst du nur bei 22 GKs. Welche Kurse gehen denn laut deiner Laufbahnbescheinigung alle ein? Stimmt der Rest halbwegs mit dem Rechner überein?

Danke schonmal für deine Mithilfe!

Gruß, Björn

21. Mai 2010, 18:15 Uhr

hallo björn,

laut meiner laufbanbescheinigung fallen beide rslikurse raus und dafür kommt ein dritter Sportkurs und englisch 12 2 in die wertung. Die anderen angaben stimmen mit dem rechner überein.

Dannke für deine hilfe, und noch einen schönen tag

kai
22. Mai 2010, 08:28 Uhr
Avatar von fmBjoern

Hallo Kai,

ich verstehe wirklich nicht, wieso dann der §28 Abs. 4 bei dir zum Einsatz kommen sollte...

Abweichend von Absatz 3 müssen Schülerinnen und Schüler, die auf- grund der von ihnen gewählten Schullaufbahn und der sich daraus ergebenden Pflichtbelegungen mehr als 24 Grundkurse in die Gesamtqualifikation einbringen müssten, insgesamt nur vier der gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 oder 5 und § 11 Abs. 6 zu belegenden sechs Grundkurse in die Gesamtqualifikation einbringen.

Du hast meiner Meinung nach keine 24 Pflichtkurse... wäre es möglich, dass du in der Schule mal nachfragst, wie das kommt? Vielleicht gibt es da noch was in der Apogost, was ich übersehen oder falsch ausgelegt habe. Ansonsten, nur zur Sicherheit: du gehst auf ein "normales" Gymnasium und nicht ein Berufskolleg oder ähnliches?

Gruß, Björn

22. Mai 2010, 09:09 Uhr

hallo björn,

du hast recht, ich komme auch auf zu wenig Pflichtkurse. vielleicht liegt es daran, dass ich auf eine gesamtschule gehe, aber eigentlich gelten dort ja die gleichen bestimmungen wie bei einem abi an einem gymnasium. Ich traue mich auch nicht nachzufragen, denn ich habe angst, dass ich dadurch die überschüssigen punkte verlieren könnte, wenn es ein fehler der schule war.

gruß und vielen dank für deine mühe.

kai
22. Mai 2010, 13:07 Uhr
Alle Antworten verstehen sich als Meinungsäußerungen der jeweiligen Autoren und sind natürlich ohne Gewähr! Hier kann Dir kein juristischer Rat gegeben werden, bitte sprich in jedem Fall auch mit Deinem Beratungslehrer!
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