Mitglied seit 20. Mai 2011, 00:05 Uhr, 1 erstelltes Thema und 0 geschriebene Antworten.
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drumma15 hat keine Informationen über sich eingegeben.
Habe heute meine ABI-Ergebnisse bekommen, die auch soweit ganz gut sind. Bloß in Geschichte ärgere ich mich, da ich dafür am meisten gelernt hatte und meine LEhrerin meinte, ich sei super vorbereitet. Nun hat diese Lehrerin mir persönlich gesagt, dass die endgültige Note (8 Punkte) nicht dem entsprechen würden, was sie auf die Klausur gegeben hätte - sprich die Zweitkorrektur hat die Note ordentlich runtergedrückt und das bei jedem in meinem Jahrgang. Somit sind 8 Punkte, das beste Ergebnis. Nun ist meine Frage, ob es möglich ist, eine Drittkorrektur durch einen Dritten zu…
Eine Einsicht der Klausur und damit auch eine Anfechtung der Korrektur ist meist relativ bald nach Notenbekanntgabe möglich. Mitnehmen darf man sie aber erst nach 10 Jahren, da dann eben dieses Recht verfällt und auch durch Herumschustern zuhause nichts mehr an der Note gerüttelt werden kann. Reine Vorsichtsmaßnahme.
20. Mai 2011, 00:10 Uhr von drumma15 in Berechnung des Abiturs. Letzte Antwort 26. Mai 2011, 11:45 Uhr von twentyseveninch